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Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergeben sich aus §55 der Arbeitsstättenverordnung.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden häufig von den Feuerwehren gefordert.
Diese Pläne enthalten alle im Einsatzfall notwendigen Informationen, um wirkungsvoll und ohne Zeitverzug eingreifen zu können.
Diese speziellen Brandschutzpläne müssen regelmäßig kontrolliert und aktualisiert werden.
Beispiel - Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Vektorisierung, Überarbeitung und Kontrolle von 240 Feuerwehrplänen sowie 160 Flucht- und Rettungsplänen in 28 Gebäuden.
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